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   LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08   

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https://dejure.org/2008,9651
LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08 (https://dejure.org/2008,9651)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08 (https://dejure.org/2008,9651)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2008 - 10 SaGa 17/08 (https://dejure.org/2008,9651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung; einstweilige Verfügung bei unstreitigem Bestand des Arbeitsverhältnisses, aber streitigem Inhalt der vertraglich geschuldeten Tätigkeit; Betriebsratsmitglied

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 611 BGB; § 102 BetrVG, §§ 935, 940 ZPO; § 85 Abs. 2 ArbGG
    Weiterbeschäftigung; einstweilige Verfügung bei unstreitigem Bestand des Arbeitsverhältnisses, aber streitigem Inhalt der vertraglich geschuldeten Tätigkeit; Betriebsratsmitglied

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung eines Arbeitgebers zur sofortigen Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Wege der einstweiligen Verfügung; Überprüfung des Direktionsrechts im Wege einer summarischen Prüfung; Streit über den Inhalt der vertraglich geschuldeten Tätigkeit als Voraussetzung an ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; BetrVG § 102; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ArbGG § 85 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung im unstreitigen Arbeitsverhältnis bei Streit über Inhalt der vertraglich geschuldeten Tätigkeit - Änderungsvertrag unter Fortgeltung der Versetzungsklausel des ursprünglichen Arbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass das einstweilige Verfügungsverfahren als summarisches Erkenntnisverfahren heute längst nicht mehr auf die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen beschränkt ist, sondern bei entsprechender Dringlichkeit auch endgültige Tatsachen schaffen und den Antragsgegner zur Erfüllung strittiger Anspruch anhalten kann (LAG Düsseldorf, 20.01.1976 - DB 1976, 587; LAG Berlin, 24.09.1979 - EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4; LAG Hamm, 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; KR/Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 289; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 2144 ff.; ErfK/Kiel, 8. Aufl., § 4 KSchG Rn. 74; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, Rn. 675 mwN.).
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08
    Der Arbeitnehmer muss auf die faktische Weiterbeschäftigung zur Abwendung wesentlicher Nachteile dringend angewiesen sein (LAG Hamm, 18.02.1998 - NZA-RR 1998, 422; LAG Hamm, 12.12.2001 - NZA 2003, 311 mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.1976 - 11 Sa 1555/75
    Auszug aus LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 SaGa 17/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass das einstweilige Verfügungsverfahren als summarisches Erkenntnisverfahren heute längst nicht mehr auf die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen beschränkt ist, sondern bei entsprechender Dringlichkeit auch endgültige Tatsachen schaffen und den Antragsgegner zur Erfüllung strittiger Anspruch anhalten kann (LAG Düsseldorf, 20.01.1976 - DB 1976, 587; LAG Berlin, 24.09.1979 - EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 4; LAG Hamm, 12.12.2001 - NZA-RR 2003, 311; KR/Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 289; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 2144 ff.; ErfK/Kiel, 8. Aufl., § 4 KSchG Rn. 74; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, 1993, Rn. 675 mwN.).
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